Gelangensbestätigung und Versandnachweise einfach abwickeln

Ein Service von RC Rhenania Computer

Lieferungen von Deutschland in andere EU-Mitgliedstaaten sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Unternehmer müssen dazu bereits seit Oktober 2013 nachweisen, dass eine Ware aus Deutschland tatsächlich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) angekommen und somit von der Umsatzsteuer befreit ist. Damit soll die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Bestimmungsland sichergestellt und Steuerhinterziehung verhindert werden. Als Nachweis sieht der Gesetzgeber als Regelfall den sogenannten Gelangensnachweis bzw. die sogenannte Gelangensbestätigung vor.


Lösungen von RC Rhenania Computer zur Abwicklung von Gelangensbestätigungen und alternativer Versandnachweise:


Wir als RC Rhenania Computer bieten mit unserer Software U12 – Umsatzsteuer Befreiung Sichern eine Lösung zur Automatisierung des Versandes, der Vereinnahmung, der Einholung und der Überwachung der Gelangensbestätigungen an. Viele unserer Kunden haben diese Software bereits im Einsatz.  

⁠Neben der Inhouse- und Cloudlösung U12 – Umsatzsteuer Befreiung Sichern bieten wir unseren Kunden auch die Komplettabwicklung der Gelangensnachweise an. Insbesondere in Zeiten knapper Personalressourcen führt dieser Service zu einer deutlichen Entlastung für die Unternehmen.


Unsere Serviceleistungen umfassen die gesamte Abwicklung der Gelangensbestätigung und alternativer Versandnachweise auf dem System der Kunden oder in unserem Rechenzentrum.

Rhenania

Zu unseren Serviceleistungen zählen im Einzelnen:

  • die Übernahme der Daten aus dem jeweiligen Vorsystem

  • die Erstellung und der Versand der Gelangensnachweise

  • die Überwachung der Mailkonten 

  • das Monitoring offener Gelangensnachweise inklusive Mahnwesen bis zur 3. Mahnstufe

  • die Archvierung der Gelangensnachweise 

  • die Kommunikation mit dem Kunden bei Rückfragen